Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die Jo & Fred Agentur (im Folgenden Jo & Fred) mit dem Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in schriftlicher oder elektronischer Form abschließt.
Diese AGB finden auf alle aktuellen und künftigen Projekte und Dienstleistungen von Jo & Fred gegenüber dem Auftraggeber Anwendung, auch wenn bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
Der Inhalt und Umfang der Leistungen sind in den jeweiligen Angeboten und Verträgen festgelegt.

Angebot und Preisangaben

Die Angebote von Jo & Fred sind ab dem Ausstellungsdatum 14 Tage lang gültig. Sämtliche Preisangaben, sei es in einem Angebot, einer sonstigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung oder auf dieser Website, sind als Nettopreise zu verstehen. Das bedeutet, die angegebenen Preise enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet.
Für Mehraufwendungen, die über den Auftrag oder das Angebot des Dienstleisters geschuldeten Leistungen hinausgehen, gilt unser Stundensatz von 100€ (Anpassung vorbehalten) als vereinbart.

Zustandekommen eines Vertrages

Vor jedem Vertragsabschluss findet ein unverbindliches Erstgespräch zwischen Jo & Fred und dem Auftraggeber statt. Ein Auftrag wird als erteilt betrachtet, wenn Jo & Fred ein schriftliches oder mündliches Angebot unterbreitet hat und dieses innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum vom Auftraggeber vollständig schriftlich, per E-Mail oder durch Unterzeichnung eines Vertrages bestätigt wird.
Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss erfordern eine schriftliche Genehmigung durch Jo & Fred.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass die für die Durchführung des Auftrags bereitgestellten Grafiken, Texte und Unterlagen keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Jo & Fred übernimmt keine Haftung für eventuelle Rechtsverletzungen; die Verantwortung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Informationen und Dateien rechtzeitig bereitzustellen.

Leistungstermine

Angegebene Konzepts- oder Fertigstellungstermine dienen als Richtlinien und sind unverbindlich, sofern kein verbindlicher Termin festgelegt wurde. Verbindliche Termine müssen schriftlich vereinbart werden.
Wenn der Auftraggeber die für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Unterlagen und Dateien nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und dies die Finalisierung des Projektes erheblich erschwert oder unmöglich macht, ist Jo & Fred berechtigt, den Vertrag und alle Vereinbarungen aufzulösen. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden abgerechnet.

Zustellung der Rechnung

Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages zugestellt. Bei Aufträgen ohne fortlaufende Betreuung kann Jo & Fred jedoch Zwischen- oder Teilrechnungen während der Auftragsdauer stellen.
Bei Leistungsverträgen mit einer längeren Leistungsfrist oder bei Ratenzahlungen erfolgt die Verrechnung monatlich oder vierteljährlich im Voraus, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.
Rechnungen werden dem Auftraggeber per E-Mail im PDF-Format zugesandt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Elektronisch versandte Dokumente haben die gleiche rechtliche Gültigkeit wie Originaldokumente in Papierform.

Zahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % sowie Mahngebühren von 4,- Euro pro Mahnung berechnet.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung verbleibt diese im Eigentum von Jo & Fred.

Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung ist mündlich (telefonisch) oder schriftlich per Mail an hi@jo-and-fred.com zu richten.
In der Kündigung muss eine klare Erklärung enthalten sein, wie zum Beispiel die Absicht, den Vertrag zu kündigen.
Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen von Jo & Fred werden nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Kündigung tritt sofort in Kraft, ausgenommen sind langfristige Leistungsverträge, die gesondert geregelt werden.
Musterformulierung: Hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung den erteilten Auftrag zur Erstellung des vereinbarten Webprojektes und nehme zur Kenntnis, dass die bis jetzt durch die Jo & Fred Agentur erbrachten Leistungen nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt werden.
Die Kündigung eines langfristigen Leistungsvertrages, wie etwa Wartung oder SEO-Optimierung (keine abschließende Aufzählung) über mehrere Monate, durch den Auftraggeber tritt ab dem Folgemonat des Monats in Kraft, für den die Vorauszahlung geleistet wurde. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden.
Musterformulierung: Hiermit kündige ich meinen Leistungsvertrag mit der Jo & Fred Agentur. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Kündigung ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft tritt, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden.
Eine automatische Kündigung tritt in Kraft, sobald die vereinbarte Leistungszeit eines Vertrages abgelaufen ist.
Jo & Fred behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor, wenn der Auftraggeber trotz wiederholter Abmahnung gegen diese AGB verstößt.

Vollendung und Übergabe

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird dem Auftraggeber das Projekt vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Zustimmung und eventuellen Korrekturen wird das Projekt vollendet und dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger oder durch Hochladen auf einen Webserver übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten ist Jo & Fred nicht zur Datensicherung verpflichtet.
Bei Aufträgen ohne visuell messbares Ergebnis (wie Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, Public Relations) erhält der Auftraggeber regelmäßig mündliche Berichte über die erbrachten Leistungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Solche Berichte werden im Rahmen des allgemeinen Geschäftsbetriebs erstattet, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen.

Abnahme durch den Auftraggeber

Nach der Vollendung und Übergabe eines Web- oder Designprojektes ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung von Jo & Fred den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Die Frist für die Abnahme beträgt 7 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Web- oder Designprojekt zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, anzuzeigen. Jo & Fred wird die Beanstandungen zügig beheben.
Das Web- oder Designprojekt gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine Mängel meldet. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig, sofern nicht anders vereinbart.
Aufträge, die nicht in den Bereich der Website-Gestaltung, des Grafikdesigns und des Printdesigns fallen, sind von der Abnahme durch den Auftraggeber nicht betroffen, da in diesen Fällen eine solche Abnahme mangels visuellem Ergebnis nicht möglich ist. In solchen Fällen wird der Auftraggeber von Jo & Fred in geeigneter Weise, beispielsweise durch Berichte, über die Durchführung der Leistungen informiert.

Webhosting und Domain

Im Bereich Webhosting und Domain fungiert Jo & Fred als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting-Anbieter (Provider). Die Registrierung der Domain kann entweder vom Auftraggeber selbst oder nach Bevollmächtigung durch Jo & Fred über den Provider erfolgen. Die Vollmacht wird folgendermaßen erteilt: Im Rahmen des Angebots wird ausdrücklich auf die Vollmachtgebung hingewiesen. Mit der Annahme des Angebots wird auch die Vollmacht bestätigt.
Jo & Fred hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist vollständig verantwortlich für die auf dem vom Provider bereitgestellten Hostingprodukt zur Verfügung gestellten Informationen.
Bezüglich Webhosting und Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain-Registrierungsstelle). Jo & Fred übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung von Webhosting und Domain direkt über den Hosting-Anbieter.
Eine Kündigung des Webhosting und der Domain führt zur Löschung aller Daten. Für die Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, es sei denn, Jo & Fred wird mit der Datensicherung beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von Jo & Fred gesondert verrechnet. Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Jo & Fred führt nur dann automatisch zur Kündigung des Webhostings und der Domain, wenn der Auftraggeber nach Aufforderung keine Zahlungsdaten bereitstellt, mit denen die Leistungen zukünftig nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bezahlt werden sollen.

Kennzeichnung und Referenz

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich Jo & Fred das Recht vor, auf den einzelnen Seiten der Weblösung des Auftraggebers unentgeltlich eine Kennzeichnung (Verlinkung) auf den Urheber (Website von Jo & Fred) zu platzieren. Dieser Link, der entweder aus einer Grafik oder einem Text besteht, wird so in das Erscheinungsbild der Auftraggeberseite integriert, dass er nicht störend wirkt. Gegen eine vorher festgelegte Gebühr kann der Auftraggeber diese Kennzeichnung (Link) von Jo & Fred entfernen lassen. Andernfalls ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Hinweise zu entfernen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, behält sich Jo & Fred das Recht vor, die von einem Auftraggeber beauftragten und von Jo & Fred erstellten Projekte als Referenz inklusive einer Beschreibung auf der Homepage von Jo & Fred darzustellen.

Nutzungsrechte, Lizenzschlüssel

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, räumt Jo & Fred dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung aller Leistungen ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck ein. Dies bedeutet, dass die von Jo & Fred erstellte Weblösung ausschließlich für die Nutzung im Internet durch den Auftraggeber bestimmt ist. Eine Ausnahme bilden Logos, Grafiken, Fotodesign und Drucksorten – für diese Leistungen erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht.
Darüber hinaus stellt Jo & Fred in manchen Fällen kostenpflichtige Lizenzschlüssel von Drittanbietern dem Auftraggeber während der Dauer des Geschäftsverhältnisses unentgeltlich zur Verfügung. Dies ist meist bei der Nutzung von kostenpflichtigen Plugins und Entwicklungen für CMS-Systeme (zum Beispiel "Mehrsprachen-Erweiterung" in WordPress) der Fall. Mit Beendigung des Geschäftsverhältnisses zwischen Jo & Fred und dem Auftraggeber erlischt das unentgeltliche Nutzungsrecht an den betreffenden Lizenzschlüsseln sofort. Dies kann dazu führen, dass eine Internetpräsenz nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Um dem entgegenzuwirken, hat der Auftraggeber nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses die Möglichkeit, die dauerhafte Nutzung des betreffenden Lizenzschlüssels von Jo & Fred zu erwerben.

Haftungsausschluss

Jo & Fred haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Leistungen stehen. Jegliche Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist allein für den Inhalt verantwortlich.
Für Störungen und Schäden, die durch fehlerhafte Software (zum Beispiel CMS-Systeme) entstehen und nicht von Jo & Fred verursacht wurden, übernimmt Jo & Fred keine Haftung.
Jo & Fred übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber selbst für die Datensicherung verantwortlich.

Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Geschäftsverbindung bekanntgegeben werden, werden von Jo & Fred im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung, der Administration und zur Referenzierung verwendet.
Folgende Daten werden erhoben: Die Erhebung der Daten wird auf ein absolutes Minimum beschränkt und umfasst nur jene Informationen, die für das jeweilige Kontakt-, Geschäfts- oder Vertragsverhältnis unbedingt erforderlich sind:

  • Personalien und Stammdaten (Nachname, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit, Telefon- und Faxnummer, Geburtsdatum, Familienstand, Kundennummer, Sprache, KFZ-Kennzeichen usw.)
  • Legitimationsdaten in Reisedokumenten (Passnummer, Passdaten, Geburtsdatum, ausstellende Behörde, Nationalität, Laufzeit) und Ausweisen (Personalausweis, Führerschein etc. samt ausstellender Behörde und Laufzeit)
  • Bild- und Tondaten

Bei vereinbarter Ratenzahlung zusätzlich:

  • Bankverbindung
  • IBAN
  • BIC

Eine Referenzierung kann folgende Formen annehmen (jede diesbezügliche Verwendung wird vorab dem Auftraggeber mitgeteilt):

  • Veröffentlichung eines Kundenprojektes auf dieser Website in den Referenzseiten
  • Veröffentlichung in der Kundenliste auf dieser Website
  • Veröffentlichung von Bewertungen und Kommentaren auf dieser Website
  • Teilen in sozialen Netzwerken
  • Gegebenenfalls Vermarktung in einem Newsletter

Eine Weitergabe persönlicher Daten erfolgt nur bei der Registrierung einer Domain an den zuständigen Domainregistrar und bei der Einrichtung eines Webservers an den zuständigen Provider, sofern dies nicht vom Kunden selbst durchgeführt wird.
Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte oder ein Abgleich dieser, es sei denn, Jo & Fred ist aufgrund zwingender Rechtsvorschriften zur Weitergabe der Daten an Behörden und staatliche Institutionen verpflichtet.
Die Dauer der Speicherung bemisst sich nach der Dauer unserer Geschäftsbeziehung, den von Ihnen erteilten Einwilligungen sowie den für uns geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und rechtlichen Verpflichtungen.

Geheimhaltung

Jo & Fred verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.
Jo & Fred ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.

Streitbeilegung

Beschwerden und Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten nach Artikel 14 Absatz 1 (ODR-VO):
Jo & Fred ist stets darum bemüht, mit dem Kunden eine Einigung zu erzielen. Im Falle einer Beschwerde können Sie uns unter hi@jo-and-fred.com erreichen. Gemeinsam werden wir eine Lösung zu Ihrer Zufriedenheit finden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Dienstleistungen und Kaufprozessen entstehen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Auftraggebers, soweit dieser in der Europäischen Union ansässig ist. In diesem Fall ist jenes Gericht, in dessen Wirkungskreis der Firmensitz des Auftraggebers fällt, bei Rechtsstreitigkeiten zuständig. Sollte der Sitz des Auftraggebers außerhalb der Europäischen Union liegen, so gilt als Erfüllungsort der Sitz von Jo & Fred. Jenes Gericht, in dessen Wirkungskreis der Firmensitz von Jo & Fred fällt, ist bei Rechtsstreitigkeiten zuständig.

Schlussbestimmungen

Sämtliche Neben- und Sondervereinbarungen oder Abweichungen der genannten Punkte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB durch Änderungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin voll wirksam.
Die Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers gelten nur, wenn Jo & Fred diesen schriftlich zustimmt.

Zuletzt aktualisiert am 10. August 2024
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